VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN HASELAUER

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, welche wir, die Firma Haselauer, mit unseren gewerblichen Kunden abschließen. Sämtlichen Einkaufsbedingungen oder anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen. Gleiches gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig), Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben. Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer firmenmäßig gefertigten schriftlichen Bestätigung.

1.2. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

1.3. An unsere Angebote sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden; eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden. Wird das Angebot rechtzeitig angenommen, erhält unser Kunde eine Auftragsbestätigung übermittelt.

1.4. Bei gewisser Ware in unserem Sortiment ist der Tagespreis von der Industrie abhängig. Diese Ware wird von uns auf den Belegen entsprechend gekennzeichnet. Wir sind berechtigt, allfällige Preisänderungen, die zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und der Lieferung seitens der Industrie vorgenommen werden, an unsere Kunden im selben Ausmaß weiterzugeben. Der Endpreis dieser Waren wird auf der Rechnung ausgewiesen.

1.5. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.

1.6. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1.7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten wie Anrede, Vor – und Zuname, Post- und E-Mail-Adresse sowie Kontodaten zum Zwecke der Geschäfts- und Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung im gesetzlichen Rahmen abgespeichert werden.

 

2. LIEFERUNG UND ÜBERNAHME

2.1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers, allenfalls auch durch einen Transporteur, an die bei Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Beförderung der Ware durch einen Transporteur gilt als jedenfalls vom Käufer genehmigt.

2.2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrt mit schwerem Lastzug gewährleistet ist. Sofern vereinbart, gilt eine Zustellung durch Abladung am Lieferort auch in Abwesenheit des Kunden als ordnungs- gemäß zugestellt.

2.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird bzw. eine Zustellung aus Gründen, die beim Käufer liegen, nicht möglich ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist frei- händig zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung zu bringen.

2.4. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Zulieferung an unser Unternehmen. Für verspätete Lieferungen wird daher unsererseits keine Haftung übernommen. Bestellungen auf Abruf werden spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung geliefert und verrechnet.

2.5. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, Pandemien, Seuchen und dgl., sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen. Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls werden wir dadurch verpflichtet, uns mit den vertrags- bzw. angebotsgegenständlichen Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der Firma Haselauer im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu Vertragsrücktritt noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüche.

2.6. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unseren La- gern durch den Käufer, bei Lieferungen durch die Firma Haselauer bei der Anlieferung an die genannte Lieferadresse bzw. bei der Übergabe der Ware an den Transporteur. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung. Wird die Lieferung von der Firma Haselauer selbst

durchgeführt und kann sie aus von Käufer zu vertretenen Gründen nicht vollzogen werden, so geht die Gefahr beim ersten Lieferversuch auf den Käufer über.

2.7. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbst- kostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich vereinbart ist.

2.8. Die Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und auf seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

3. RÜCKGABE

3.1. Ein Recht auf Rückgabe besteht nur dann, wenn es im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde. Ware kann diesfalls stets nur originalverpackt, unbeschädigt und ohne Kosten für uns an unseren Betrieb zurückgestellt werden. Für Beschaffungsware, maßangefertigte Ware, sowie Ware, die bereits geschnitten oder bearbeitet wurde, besteht kein Rückgaberecht.

3.2. Wurde ein Rückgaberecht vereinbart, so ist der Kunde zur Rückgabe jedenfalls nur unter Bezahlung einer Manipulationsgebühr von 20% des Bruttopreises bzw. unter Ersatz unseres tatsächlichen Aufwandes berechtigt.

3.3. Bei der mit „L“ gekennzeichneten Ware handelt es sich um Lagerware, die i.d.R. in unbeschädigter Verpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand mit 20 % Manipulationsgebühr innerhalb von 6 Monaten retour genommen werden kann.

3.4. Die mit „B“ gekennzeichnete Ware ist Beschaffungsware, die für den Kunden individuell bestellt wird und von der Rückgabe / Umtausch aus- geschlossen ist. Nur nach Rücksprache und Zustimmung des Vorlieferanten kann sie unter Verrechnung des tatsächlichen Aufwands bzw. mindestens 20% Manipulationsgebühr retourniert werden.

3.5. Retouren unter einem Wert von EUR 100,- exkl. USt, exkl. Zuschläge sind nicht möglich.

4. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

4.2. Für Ausstellungsware und Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite Wahl“, „Restposten“ bezeichnet wird, leisten wir keine Gewähr, sofern nicht mit dem Kunden Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

4.3. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

4.4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen wird keine Gewähr geleistet. Geringfügige oder sonstige dem Käufer zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

4.5. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hier- bei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu machen, andernfalls die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.6. Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.

5. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG

5.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung, sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden haften. Das Vor- liegen unseres Verschuldens und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Übergabe.

5.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es trifft uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu untersuchen.

5.3. Regressforderungen, insbesondere gemäß § 12 PHG, sind ausgeschlossen, sofern wir dem Kunden binnen einer angemessenen Frist einen im EWR- ansässigen Haftungspflichtigen namhaft machen und unsere Ansprüche diesem gegenüber dem Kunden zur Abtretung anbieten. Bei dem allenfalls zustande kommenden Zessionsvertrag haften wir ausschließlich für die Tatsache, dass der Haftungspflichtige unser Vorlieferant war, nicht aber für die Einbringlichkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung.

5.4. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

5.5. Jedenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für bloße Vermögens- oder mittelbare Schäden (einschließlich Gewinnentgang) und Folgeschäden. Vorteile, die dem Kunden aufgrund des Schadens, für welchen wir einzustehen haben, entstehen, hat er sich auf den Schadenersatzanspruch anrechnen zu lassen.

6. ZAHLUNG

6.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 , zweiter Unterabsatz, Umsatzsteuergesetz, zu.

6.2. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug bei Erhalt sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Rechnungsdatum; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte und sonstige Vergütungen (insbesondere Bonifikationen) als verfallen. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, unseren Listenpreis (Bruttopreis) zu verrechnen.

6.3. Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche so beglichen sind (siehe Pkt. 5.5.), dass wir am Tag der Fälligkeit über diese auf unserem Konto verfügen können.

6.4. Für Bestellungen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten unsere Preise am Tag der Lieferung bzw. Abholung der Ware.

6.5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.

6.6. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet, auch wenn sie anders gewidmet wurden.

6.7. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, von der sich der Kunde zu vergewissern hat, berechtigt.

6.8. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

6.9. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, aus diesem entstehende zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassobüros und Anwälten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Wir sind zudem jedenfalls berechtigt, uns verrechnete, höhere Bankzinsen zu verlangen.

6.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, die sofortige Zahlung von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden. Das Rücktrittsrecht gemäß § 918 ABGB bleibt davon unberührt.

6.11. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden sind wir unter Setzung einer 8-tägigen Nachfrist berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3.), die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.

6.12. Im Falle eines Vertragsrücktritts haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach unserer Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten.

6.13. In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich der Kunde, wenn er unsere Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig beglichen hat.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, um sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnen wir nach Abzug der entstandenen Kosten dem Käufer auf seine Verbindlichkeiten an, einen etwaigen Überschuss bezahlen wir an ihn aus.

7.3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

8. FORDERUNGSABTRETUNG

8.1. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft, so bietet uns der Vertragspartner schon jetzt die Abtretung seiner ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen zur Sicherung an. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse des Kunden („Angebot einer Sicherungszession“). Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Sicherungszession in seinen Büchern zu vermerken und sie dem Dritten unverzüglich anzuzeigen. Bei EDV-Buchhaltung des Kunden ist diese Abtretung zusätzlich in der Offenen-Posten-Liste einzutragen.

8.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

9. ERHALT VON INFORMATIONEN / DATENSCHUTZ

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Informationen, Newsletter etc. über elektronische Medien von der Firma Haselauer zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf der Einverständniserklärung zum elektronischen Erhalt der Informationen erwächst dem Kunden jedoch kein Rechtsanspruch darauf, die in elektronischer Form versendeten Informationen im Wege anderer Zustellformen zu erhalten. Unsere Hinweise zum Datenschutz sind unter www.haselauer.at abrufbar.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, widrigenfalls unsere sämtlichen Schriften und Erklärungen als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

10. VERTRAGSABSCHLUSS IM ONLINESHOP

10.1. Mit der Bestellung im Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Anbot an uns ab, einen Vertrag mit uns abzuschließen. Mit der Zusendung der Bestellbestätigung an unseren Kunden wird lediglich unsererseits der Erhalt des Anbots des Kunden bestätigt.

10.2. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

10.3. Für Vertragsabschlüsse im Onlineshop gelten die Bestimmungen dieser AGB sinngemäß gleich.

10.4. Die in unserem Katalog und auf unserer Webseite gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Zwischen dem Druck- und Onlinekatalog kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Wer Waren aufgrund des Druckkatalogs bestellt, kann sich auf andere Angaben im Internet nicht berufen und umgekehrt. Wir übernehmen keine Haftung für Rechen-, Schreib- und/oder Druckfehler.

11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

11.1. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz. Wir behalten uns vor, allenfalls den gesetzlichen Gerichtsstand unseres Kunden bei Rechtsstreitigkeiten zu wählen.

11.3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anwendbar.

12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 12.1. Überbindungspflicht: Die Verpflichtungen des Käufers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen inklusive dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger, wobei der

12.2. Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist im Falle eines eine Zurückbehaltung gesetzlich rechtfertigenden Sachverhalts stets nur zum Zurückhalten eines im Verhältnis zu seinem geltend gemachten Anspruch angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Weiters ist er berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund der zahlungsgegenständlichen Lieferung, nicht aber allfälliger anderer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns auszuüben.

12.3. Vertraulichkeit: Jede Partei stimmt zu und verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich und über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim zu halten. Dies gilt nicht im Falle (i) einer die Partei gesetzlich oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffenden Auskunftspflicht oder bei (ii) offensichtlichen oder (iii) bereits davor bekanntgewordenen Daten.

12.4. Verzicht: Ein Verzicht auf die Geltendmachung oder Einhaltung einer Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen bedarf stets der Schriftform, insbesondere bedeutet die Unterlassung der Geltendmachung niemals einen Verzicht auf unsere Ansprüche. Ein Verzicht auf die Geltendmachung unserer Ansprüche aufgrund eines bestimmten Verstoßes gilt nicht als Verzicht hinsichtlich anderer oder künftiger Verstöße.

12.5. Salvatorische Klausel: Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt, als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst

NUTZUNGSVEREINBARUNG DATANORM & ETWAIGE SONSTIGE ONLINEDATEN

  1. VERTRAGSGEGENSTAND
    Der Kunde steht in regelmäßiger Geschäftsbeziehung zum Großhandel. In diesem Zusammenhang werden dem Kunden vom Großhandel u.a. Produktdaten zur Verfügung gestellt. Diese können vom Kunden in eigener Warenwirtschaft zur Abwicklung von Bestell-, Angebots- und Abwicklungsprozessen genutzt werden. Mit dem Kunden wird durch diese Vereinbarung eine Regelung für die Nutzung der Daten getroffen. Des Weiteren wird eine Beschränkung der Haftung für die Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Produktdaten vereinbart, sowie eine Verpflichtung zur Vorgehensweise bei einer Inanspruchnahme durch etwaige Dritte aufgrund der Behauptung einer Verletzung, mittelbar oder unmittelbar verursacht durch Daten des Großhandels.

  2. NUTZUNGSRECHTE
    Der Kunde ist berechtigt, Produktdaten nebst Produktbeschreibungen vom Großhandel zu nutzen. Diese Daten werden dem Kunden unverbindlich zur Verfügung gestellt, wobei diese Nutzungsrechte einseitig jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch den Großhandel eingeschränkt oder insgesamt wieder entzogen werden können. Insbesondere entstehen auch aus einer längeren geduldeten Nutzung dieser Informationen keine Rechte seitens des Kunden. Der Großhandel ist somit berechtigt, die dem Kunden unverbindlich eingeräumten, eingeschränkten Nutzungsrechte an den oben beschriebenen Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne eine wie auch immer geartete Rechtsfolge auf Seiten des Kunden wieder zu entziehen oder weiterhin einzuschränken.

  3. PFLICHTEN DES KUNDEN
    Der Kunde darf, die ihm zur Verfügung gestellten Daten nur für eigene Zwecke verwenden und diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Die Nutzungsberechtigung schließt auch Dienstleister ein, die vom Kunden für die Erstellung/Wartung von Online-Shops, Katalogen etc. beauftragt wurden.

  4. PFLICHTEN DES GROSSHANDELS
    Der Großhandel stellt die unter Ziffer I. angegebenen Daten dem Kunden in Bezug auf Anzahl, Vollständigkeit und Übertragungsweg nach eigenem Ermessen digital zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der o.a. Daten besteht nicht.

  5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES GROSSHANDELS
    Der Großhandel ist bemüht, die zur Verfügung gestellten Daten auf dem aktuellen Stand zu halten und sie entsprechend auf ihre Korrektheit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Die Aktualität der Daten entspricht dem Erstellungsdatum der Dateien. Für Aufträge gelten die am Bestelltag aktuell gültigen Preise. Großaufträge oder Objekte können u.U. auf Anfrage günstiger abgerechnet werden. Aufgrund der großen Vielzahl von Produkten und der Komplexität der technischen Übertragung erfolgt die Bereitstellung und Datenübertragung jedoch unter Inkaufnahme einer Fehlerhaftigkeit. Der Kunde erklärt sich daher ausdrücklich damit einverstanden, dass alle ihm vom Großhandel zur Verfügung gestellten Daten ausdrücklich auf eigene Gefahr genutzt werden. Dem Kunden ist also bewusst, dass er bei der Nutzung der Daten – zum Beispiel zur Werbung oder zur Darstellung im Internet – eigenverantwortlich handelt.

  6. SCHADENERSATZ
    Der Großhandel ist berechtigt, bei Verstößen gegen diesen Vertrag vom Kunden im angemessenen Umfang Schadenersatz zu verlangen. Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Vertrag der Großhandel von Dritten belangt werden, hält der Kunde den Großhandel diesbezüglich schad- und klaglos.

  7. VERTRAGSZEIT UND KÜNDIGUNG
    Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang beim Vertragspartner wirksam. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Teilnehmerkennung und Passwort unverzüglich gelöscht.

  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos. Änderungen und Ergänzungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Regelungslücke enthalten, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall kann die unwirksame und/oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem, von den Vertragsparteien

Stand: Juni 2024

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